Kurs SSK I

 Für Personen mit Funktionen in

Steuerveranlagung, Steuerbezug, Verrechnungssteuer, Quellensteuer usw.


Der halbjährige Kurs SSK I wird von der Schweizerischen Steuerkonferenz in Zusammenarbeit mit der Dienststelle Steuern des Kantons Luzern organisiert. Der Kurs beinhaltet breites Grundwissen im gesamten Steuerrecht auf Bundesebene und richtet sich deshalb an Personen mit Funktionen in der Steuerveranlagung, Steuerbezug, Verrechnungssteuer, Quellensteuer usw. Der Kurs ist zudem zwingende Voraussetzung für den Besuch des Kurses SSK IIA und der Luzerner Module.

 

Für die Wahl als Einschätzerin oder Einschätzer Unselbständigerwerbender ist im Kanton Luzern der Nachweis des erfolgreichen Abschlusses des Kurses SSK I und der Module Luzerner Praxis notwendig. Ideal ist eine Berufserfahrung im Steuerwesen von mindestens einem Jahr oder eine entsprechende Vorbildung. Ein vorgängiger Besuch des Einführungskurses für Nachwuchsleute ist optimal.

 

Weitere Informationen für den nächsten Kurs finden Sie auf der folgenden Website: