NACHWUCHSprogramm Steuern

let's go tax

Anmeldung, Aufnahme und Modalitäten


Prüfe die Module des Nachwuchsprogramms von total 18 Monaten und melde dich dafür bis spätestens Ende Mai 2024 an.

 

Voraussetzungen für die Aufnahme ins Programm:

  • Empfehlung der Steueramtsleitung für Lehrabgänger/innen von Gemeinwesen
  • Erfolgreiches Einführungsgespräch für alle anderen Interessierten

Vor dem Start des Nachwuchsprogramms wird pro Modulanbieter ein befristeter Arbeitsvertrag zwischen dem Modulanbieter (Kanton oder Gemeinde) und dem/der Teilnehmenden abgeschlossen. Für die Durchführung ab Mitte August 2024 kann nur ein Teilnehmender / eine Teilnehmende aufgenommen werden.

 

Kursbesuche inkl. Prüfungen gelten als Arbeitszeit. Die Kosten des Kurses SSK1 werden zu gleichen Teilen von den Modulanbietern getragen. Teilnehmende haben die Kosten zurückzuerstatten, wenn sie nach Ende des Nachwuchsprogramms keine Festanstellung bei einem Luzerner Steueramt (Kanton oder Gemeinde) annehmen.