NACHWUCHSprogramm Steuern

let's go tax

Anmeldung, Aufnahme und Modalitäten


Stelle ab Anfang März 2024 dein Nachwuchsprogramm von 18 Monaten aus den bestehenden Modulangeboten individuell zusammen und melde dich dafür zügig, spätestens bis Ende Mai 2024 an.

 

Voraussetzung für die Aufnahme ins Programm:

  • Empfehlung der Steueramtsleitung für Lehrabgänger/innen von Gemeinwesen
  • Erfolgreiches Einführungsgespräch für alle anderen Interessierten

Vor dem Start des Nachwuchsprogramms wird pro Modul ein befristeter Arbeitsvertrag zwischen dem Modulanbieter (Kanton oder Gemeinde) und dem/der Teilnehmenden abgeschlossen.

 

Kursbesuche inkl. Prüfungen gelten als Arbeitszeit. Die Kosten des Kurses SSK1 werden zu gleichen Teilen von den Modulanbietern getragen. Teilnehmende haben die Kosten zurückzuerstatten, wenn sie nach Ende des Nachwuchsprogramms keine Festanstellung bei einem Luzerner Steueramt (Kanton oder Gemeinde) annehmen.